Rechtsprechung
OLG Köln, 20.02.2015 - 4 UF 168/14 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines unterhaltsberechtigten Kindes auf Übernahme der Kosten der Krankenversicherung
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch eines unterhaltsberechtigten Kindes auf Übernahme der Kosten der Krankenversicherung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch eines unterhaltsberechtigten Kindes auf Übernahme der Kosten der Krankenversicherung
Verfahrensgang
- AG Wipperfürth, 24.10.2012 - 10 F 116/14
- OLG Köln, 20.02.2015 - 4 UF 168/14
- OLG Köln, 13.03.2015 - 4 UF 168/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1812
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 26.02.2020 - 6 UF 237/19
Befreiung des Barunterhaltspflichtigen von Zahlungen zur privaten PKV bei Verweis …
Ist es privat versichert und ergibt sich erst danach die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung mit einem Elternteil, kann der Barunterhaltsverpflichtete das Kind nach § 1612 Abs. 1 S. 2 BGB in der Regel auf die gesetzliche Krankenversicherung verweisen (OLG Köln, Beschluss vom 20.2.2015, 4 UF 168/14, Rn. 4 - juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 17.2.1993, 4 UF 208/92, Rn. 12 ff - juris). - OLG Köln, 16.09.2016 - 19 U 204/15
Umfang des Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall; Mehrkosten für die private …
Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, vom 18.04.2012, 3 UF 279/11, nach dem ein Kind im Fall der Scheidung der Eltern nur dann auf einen Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen werden kann, wenn durch eine private Zusatzversicherung keine Nachteile bezüglich des Umfangs der Versicherungsleistungen entstehen, kann wiederum ein "Erst-Recht-Schluss" gezogen werden: Geht es im Fall der Scheidung beim Kindesunterhalt auch darum, "wirtschaftlich sinnvolle Alternativen" zum Ausgleich der Interessen des Barunterhaltspflichtigen und des Kindes zu prüfen (so OLG Köln, Beschluss vom 20.02.2015, 4 UF 168/14, juris Rz. 5; OLG Koblenz…, Urteil vom 19.01.2010, 11 UF 620/09, juris Rz. 14), hat der Geschädigte im Schadenrecht nicht die Pflicht, das für den Schädiger Sinnvollste zu wählen. - OLG Oldenburg, 24.01.2017 - 4 UF 198/16 Zwar kommt bei der gebotenen Abwägung wirtschaftlichen Gründen, die vorliegend der Antragsgegner für sich als Barunterhaltsschuldner in Anspruch nimmt, ein besonderes Gewicht zu (vgl. OLG Köln, FamRZ 2015, 1812 ), diesen ist bei der gebotenen Interessenabwägung jedoch keine derartige Bedeutung beizumessen, dass sie die schutzwürdigen Belange der Kindesmutter überwiegen und der Kindesmutter die Übernahme der Krankenversicherung durch den Antragsgegner zugemutet werden kann.
- LG Aachen, 19.11.2015 - 1 O 64/15
Ersatz unfallbedingter Schäden nach einem Verkehrsunfall; Ersatz des erhöhten …
Ist das Kind nicht nach § 10 Abs. 2 SGB V gegen Krankheit mitversichert, hat der Barunterhaltsschuldner für die Kosten der Krankenversicherung der Kindes zusätzlich einzustehen (vgl. OLG Köln v. 20.02.2015- II-4 UF 168/14, 4 UF 168/14, juris Rn. 4).
Rechtsprechung
OLG Köln, 13.03.2015 - 4 UF 168/14 |
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Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Wipperfürth, 24.10.2012 - 10 F 116/14
- OLG Köln, 20.02.2015 - 4 UF 168/14
- OLG Köln, 13.03.2015 - 4 UF 168/14